WebZu Artikel 7 (Gewerbliche Gewinne) und Artikel 13 (Veräußerungsgewinne). Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das während einer bestimmten Zeit Betriebsvermögen einer Betriebsstätte war, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person im anderen Vertragsstaat hat oder hatte, können vom anderen Staat nur bis zur … Web28 dic 2024 · Die Veräußerung von Immobilien (im Sinne des Artikel 6 OECD-MA) wird dort besteuert, wo die Immobilie belegen ist (Belegenheitsprinzip). Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften obliegt das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers (Artikel 13 Absatz 5 OECD-MA). Eine Sonderform von …
Doppelbesteuerungsabkommen - admin.ch
WebOktober 2024 EL 139 (1) Bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: a) Von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer werden vorbehaltlich des Buchstabens b die Einkünfte aus der Republik Polen sowie die in der Republik Polen gelegenen WebDoppelbesteuerungsabkommen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermeiden die Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten im Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Sie sind deshalb ein wichtiges Element zur Förderung internationaler Wirtschaftsaktivitäten. horne anti ligature shower
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Web22 mag 2024 · Dabei wiesen Art. 10 DBA‑Indien dem Belegenheitsstaat (Indien) und Art. 3 DBA-Indien dem Ansässigkeitsstaat (Deutschland) das Besteuerungsrecht zu. Zutreffend ist jedoch, dass beide Artikel derart miteinander abgestimmt sind, dass bei Veräußerungsvorgängen stets ein Artikel zur Anwendung kommt und dieser dann die … Web14 mag 2003 · Artikel 12 Lizenzgebühren; Artikel 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen; Artikel 14 Selbständige Arbeit; Artikel 15 Unselbständige Arbeit; Artikel 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen; Artikel 17 Künstler und Sportler; Artikel 18 Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen; Artikel 19 Öffentlicher Dienst Web30 mar 2024 · noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten (Artikel 2 Absatz 7 Satz 2 Vertragsgesetz, § 41c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG, Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung (Artikel 13 Absatz 4 DBA-Frankreich) und Anwendung der Grenz-gängerregelung (Artikel 13 Absatz 5 DBA-Frankreich) vom … hornear as a command